Sicherheitsnorm DIN EN 14960
Die für Hüpfburgen geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der europäischen DIN – Norm EN 14960 geregelt. DIN-Normen schaffen Vertrauen bei Herstellern und Kunden, weil sie für Sicherheit sorgen und Europaweit Rechtsgültigkeit haben.
Die Bedeutung im Einzelnen:
Die Qualität der eingesetzten Materialen und deren Verarbeitung spielen eine maßgebliche Rolle für die Langlebigkeit der Hüpfburgen und Spielobjekte.
- Alle von uns im Verleih zur Verfügung gestellten Module verwenden hochwertiges Material, so können wir Qualität auf höchstem Niveau garantieren.
- Wir stellen dadurch auch sicher, dass unsere Objekte immer den hohen aktuellen technischen Standards und insbesondere den Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union entsprechen.
EN-14960, was heißt das?
Europäische Normen sind Dokumente, in denen die Regeln festgelegt sind, denen ein Produkt entsprechen muss, um als sicher bezeichnet zu werden.
Die Nationalen Normenkommissionen der teilnehmenden Länder (Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweden, Schweiz und Großbritannien) mit Ihren Spezialisten für das Produkt (Hersteller, Prüfungs-organisationen, Konsumentenorganisationen) übermitteln ihr Wissen der europäischen Normkommission, die das letztendliche Dokument nach Abstimmung mit allen teilnehmenden Länder herausgibt.
EN 14960 behandelt die „Inflatable play equipment – Safety requirements and test methods“ oder: Sicherheitsvorschriften und Testmethoden für Hüpfburgen.
Ist die EN 14960 ein Gesetz?
Nein, oft gibt es darüber sehr viele Missverständnisse. Eine Norm ist eine „Ansammlung von Vereinbarungen“ in Bezug auf die Sicherheit, kein Gesetz. Das bedeutet, dass eine Prüforganisation diese Norm dazu verwenden kann, ein Produkt/ eine Hüpfburg zu prüfen und folglich als sicher zu erachten. Es kann also sein, dass die Hüpfburg in manchen fällen genehmigt wird, auch wenn sie von der Norm abweicht. Manche Länder haben ein Gesetz, das dazu verpflichtet, Hüpfburgen von einer befugten Prüforganisation prüfen zu lassen. Die Niederlande, Belgien, Österreich, Schweiz, Norwegen und Großbritannien haben Beispiel Gesetze über Hüpfburgen.